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Handlungsbedarf beim Stadtwald

Kahlfläche im Teuschnitzer Stadtwald (Bild: WBV) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Kahlfläche im Teuschnitzer Stadtwald (Bild: WBV)

Eingangs der Sitzung gab Kommunalwaldförster Johannes Schneider einen Sachstandsbericht zum Stadtwald. Nach Schäden durch Borkenkäferbefall soll wieder aufgeforstet werden.

 

Teuschnitz. Das für den Stadtwald Teuschnitz mit seinen zwölf Distrikten auf einer Gesamtfläche von 34,47 Hektar erstellte Forstbetriebsgutachten ist noch bis 2040 gültig. Nach der Verordnung ist dieses allerdings zu überarbeiten oder anzupassen, wenn Umstände eintreten, die eine Bewirtschaftung des Walds nach dem bisherigen Gutachten erheblich erschweren oder unmöglich machen. Nachdem dies in Teuschnitz aufgrund der Käferkalamität der Fall ist, hatte sich der Bürgermeister an Johannes Schneider, Ansprechpartner für den mit der Waldbesitzervereinigung (WBV) bestehenden Waldpflegevertrag der Stadt Teuschnitz, gewandt. Dieser gab nunmehr dem Stadtrat einen Sachstandsbericht mit Handlungsempfehlung.

 

„Die Käferkalamität war so nicht abzusehen“, pflichtete Johannes Schneider dem Bürgermeister bei, dass das vorhandene Gutachten komplett überholt sei. Wichtigstes Planungswerks der Forsteinrichtung sei der Hiebsatz - sprich die flächenbezogene nachhaltige jährliche einschlagbare Holzmenge. Geplant war laut der Forsteinrichtung - zentrales Planungs- und Kontrollinstrument in der Forstwirtschaft - für Teuschnitz ein Jahreseinschlag von 196 Efm und somit circa 6,5 Efm/ha/Jahr. Aufgrund des Borkenkäferbefalls wurden jedoch bislang seit 2018 knapp 9.000 Festmeter geschlagen. Den Stadtwald habe es besonders hart getroffen, da der vorhandene Baumbestand ab 40 Jahren aufwärts von Fichte dominiert worden sei. Trotz aller Anstrengungen habe man den Käfer nicht eindämmen können. „Das Rad der Forstwirtschaft war hierfür einfach zu klein“, räumte er ein.

 

Erfreulicherweise hätten sich durch die neue Förderrichtlinie seit Sommer letzten Jahres die Fördersätze deutlich erhöht. Für ein neues Forsteinrichtungswerk ist ein Zuschuss von 45 €/ha möglich. Dies mache - seiner Meinung nach - aber erst dann Sinn, wenn zumindest die vorhandenen größeren Kahlflächen schon wieder aufgeforstet worden seien. Eine Wiederaufforstung mit Pflanzungen sei notwendig. Es gebe Waldstücke, bei denen sich die Natur - aufgrund von außen herum bestehenden Restbeständen - selber helfen könne. Kahlstellen werde man ergänzen und den Wald durchmischen, um von der Monokultur wegzukommen. Um das Risiko zu streuen, sollen unterschiedliche Baumarten gepflanzt werden. Hier müsse man probieren, weil die Entwicklung auch abhängig von den Witterungsbedingungen sei. Bei einer Wiederaufforstung durch Pflanzung beträgt der neue Grundfördersatz je Pflanze 3,8 Euro; bei selteneren Bauarten 5 Euro. Durch die Förderung könne das Ganze eventuell für die Stadt auf Null ausgehen. Eigene Kräfte - zum Beispiel vom Bauhof, Freiwillige oder Pflanzprojekte mit Einrichtungen wie Schulen - könnten Kosten einsparen.

 

Für die knapp 15 Meter hohen Durchforstungsflächen im Distrikt Fuchsloch und Hönigsbach ist ebenfalls eine staatliche Förderung möglich. Hier verwies er auf die Möglichkeit der Selbstwerber - also Privatpersonen, die Brennholz direkt im Wald kaufen, selbst aufarbeiten und für den Eigenbedarf nutzen. Diese könnten das Holz günstig kaufen; die Stadt wiederum generiere damit - neben der Förderung - zusätzliche Einnahmen. 

 

„Wir haben noch Wald, aber stellenweise auch Kahlflächen“, appellierte der Förster, sich nicht entmutigen zu lassen, die Aufforstung anzugehen und - parallel dazu - bereits jetzt einen möglichen Forsteinrichter zu kontaktieren, um den zeitlichen Rahmen festzulegen.

 

„Wir werden nicht innerhalb von ein, zwei Jahren wieder aufforsten können“, bekundete der Bürgermeister, das Ganze im Sinne einer vernünftigen Waldentwicklung Schritt für Schritt angehen zu müssen. Finanziell hoffe man aufgrund der Förderung auf eine Nullnummer.

 

Text: Heike Schülein