Einfache Dorferneuerung Haßlach
Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken hat mit Schreiben vom 09.12.2024 mitgeteilt, dass es die Einfache Dorferneuerung Haßlach nach Nr. 4.4. DorfR einleitet.
Das Fördergebiet der öffentlichen Maßnahmen ergibt sich aus der Karte „Festlegung des Fördergebietes“. Im Rahmen der Einfachen Dorferneuerung sollen unter der Bauträgerschaft der Stadt Teuschnitz folgende Dorferneuerungsmaßnahmen gefördert und umgesetzt werden:
1. Neugestaltung der Ortsmitte von Haßlach
- im Bereich der Kirche, des Pfarrhauses und dem ehemaligen Kindergarten
- im Umfeld des Feuerwehrhauses, der Bushaltestelle und der Haßlach gegenüber der Gastwirtschaft Porzelt
2. Abbruch des Anwesens Thüringer Straße 21 in Haßlach und Neugestaltung der Freifläche
Die Förderung von Privatmaßnahmen im Rahmen der Einfachen Dorferneuerung Haßlach wird zugelassen. Das Fördergebiet geht aus der Kartenbeilage „Fördergebiet Privatmaßnahmen“ hervor. Die privaten Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten prägen in besonderem Maß das Erscheinungsbild der Dörfer in Bayern.
Die Dorferneuerung nur auf die öffentlichen und gemeinschaftlichen Bereiche zu beschränken, wäre daher ein unzureichender Ansatz. Gerade die Investitionen privater Bauherren in leerstehende Bausubstanz, markante alte Gebäude und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser verhindern, dass die Ortskerne aussterben. Zudem gilt: Wer im Dorf Bestehendes revitalisiert und darin investiert, baut nicht in die Landschaft hinaus. Die Innenentwicklung der Dörfer erhält materielle und immaterielle Werte und vermeidet Flächenverbrauch. Dazu bietet das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm investitionsbereiten Haus- und Hofbesitzern finanzielle Unterstützung an.
Privatmaßnahmen können in einem Zeitraum von 6 Jahren beim ALE beantragt werden. Der Antrag auf Auszahlung der Förderung muss dem ALE spätestens 6 Jahre nach der Einleitung vorgelegt werden. Antragsformulare und Infoblätter sind im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderung/dorferneuerung-in-bayern/index.html abrufbar.
Private Kleinstunternehmen der Grundversorgung können auch für Maßnahmen außerhalb des Fördergebietes Anträge stellen. Wenn die sonstigen Bestimmungen erfüllt werden, wird das Fördergebiet ggf. erweitert.
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