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Tierische Nebenprodukte, Tierkörperbeseitigung

Die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen stellt eine bedeutende Vorsorgemaßnahme zur Verhinderung einer Übertragung von Tierseuchen- und anderen Krankheitserregern dar.

 

Zu den "tierischen Nebenprodukten" im Sinne der VO (EG) 1069/2009 gehören nicht nur "verendete Tiere", sondern auch "nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Schlachtabfälle, genussuntaugliche Lebensmittel, Küchen- und Speiseabfälle und auch Gülle und Magen-Darm-Inhalt".